Pressemitteilung: erneute Klage gegen die Stadt Günzburg
 
15.11.2012
NPD-Kreisverband muß erneut Veranstaltungsraum einklagen

Am vergangenen Montag hat der NPD-Kreisverband Neu-Ulm/ Günzburg über die Rechtsabteilung Klage gegen die Stadt Günzburg eingereicht. Die Stadt hatte nach langem hin und her der Partei Anfang November den Mietvertrag für eine für den 24. November geplante Veranstaltung im „Forum am Hofgarten“ gekündigt. Als Begründung wurde der fehlende Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung genannt. Die NPD plant, dort den bayerischen Landesparteitag abzuhalten und hat das Forum bereits im Juni 2010 angemietet, also vor über zwei Jahren.

Tatsächlich konnte der NPD-Kreisverband in der von der Stadt gesetzten Frist keine derartige Versicherung vorlegen. Ein letzter Versuch scheiterte im Oktober, als die betroffene Versicherungsgesellschaft gegenüber der Stadt Günzburg angab, in der vorliegenden Versicherungspolice sei der Kreisvorsitzende als Privatperson, jedoch nicht die NPD als Partei versichert.

Dieser Sachverhalt ist insofern seltsam, als daß aus dem Beratungsprotokoll eindeutig hervorgeht, daß es sich um eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung für einen NPD-Landesparteitag handle. Es kann derzeit nur darüber spekuliert werden, ob hierbei tatsächlich ein „Beratungsfehler“ vorliegt, wie die Versicherungsvertreterin später gegenüber dem NPD-Kreisvorsitzenden angab, oder ob die Gesellschaft sich mit der Behauptung, die Versicherung sei ungültig und sie würde grundsätzlich keine Parteien versichern, nur aus der Affäre ziehen wollte, weil sie befürchtete, es könne ihrem Ansehen schaden, wenn sie eine „rechtsradikale“ Partei versichert.

Die näheren Umstände zeigen jedenfalls auf, daß die Ausgrenzung der Nationaldemokraten aus dem gesamten öffentlichen Leben eine neue Dimension angenommen hat. Was jahrzehntelang selbst für die NPD nur eine Formsache war, wird nun zum Ding der Unmöglichkeit: In den letzten beiden Jahren hat die Partei sage und schreibe 36 (sechsunddreißig!) Versicherungen angeschrieben, um ihre Veranstaltungen zu versichern. In allen Fällen erhielt sie Absagen – entweder weil man angeblich grundsätzlich keine Parteien versichere oder weil es der „Geschäftspraxis“ zuwiderlaufe. Meist wurde jedoch überhaupt keine Begründung angegeben.

Zuletzt hatte der Kreisverband gegenüber der Stadt Günzburg vorgeschlagen, anstelle einer Veranstalter-Haftpflicht die Kaution zu erhöhen. Dies wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt, obwohl die allgemeinen Mietbedingungen für das „Forum am Hofgarten“ diese Möglichkeit zulassen. Da die NPD nach dem Parteiengesetz dazu verpflichtet ist, Parteitage abzuhalten und gleichzeitig nachweisen kann, daß sie die geforderten Bedingungen zum Abhalten von Veranstaltungen in öffentlichen Räumen nicht erfüllen kann, erhofft sich der Kreisvorstand ein positives Urteil.

Alles andere käme einer Neuauflage des Sozialistengesetzes aus den 1880er Jahren in umgekehrter Stoßrichtung gleich: Es sind zahlreiche Fälle nachgewiesen, in denen die Polizei als (eigentlich politisch neutrales) Exekutivorgan Gastwirte unter Druck setzte, wenn diese der NPD einen Versammlungsraum zur Verfügung stellten. Somit ist es der Partei nur in sehr wenigen Gastwirtschaften möglich, Veranstaltungen abzuhalten. Die Anmietung öffentlicher Hallen und Säle war bislang rechtlich nur dadurch anfechtbar, daß man generell alle Parteien aus den Veranstaltungsräumen ausschloß. Wenn nun aber der Fall eintritt, daß es der NPD durch die privatwirtschaftliche Diskriminierung nicht mehr möglich wird, öffentliche Räume anzumieten, so kommt dies einem bundesweiten Versammlungsverbot gleich. Was bleibt dann noch übrig von dieser musterhaften Demokratie?

NPD-Kreisvorstand, 15. November 2012
 

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