15.11.2012
NPD-Kreisverband
muß erneut Veranstaltungsraum einklagen
Am
vergangenen Montag hat der NPD-Kreisverband Neu-Ulm/ Günzburg über
die Rechtsabteilung Klage gegen die Stadt Günzburg eingereicht. Die
Stadt hatte nach langem hin und her der Partei Anfang November den
Mietvertrag für eine für den 24. November geplante Veranstaltung
im „Forum am Hofgarten“ gekündigt. Als Begründung wurde der
fehlende Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung
genannt. Die NPD plant, dort den bayerischen Landesparteitag
abzuhalten und hat das Forum bereits im Juni 2010 angemietet, also
vor über zwei Jahren.
Tatsächlich konnte der NPD-Kreisverband in der von der Stadt
gesetzten Frist keine derartige Versicherung vorlegen. Ein letzter
Versuch scheiterte im Oktober, als die betroffene
Versicherungsgesellschaft gegenüber der Stadt Günzburg angab, in
der vorliegenden Versicherungspolice sei der Kreisvorsitzende als
Privatperson, jedoch nicht die NPD als Partei versichert.
Dieser Sachverhalt ist insofern seltsam, als daß aus dem
Beratungsprotokoll eindeutig hervorgeht, daß es sich um eine
Veranstalter-Haftpflichtversicherung für einen NPD-Landesparteitag
handle. Es kann derzeit nur darüber spekuliert werden, ob hierbei
tatsächlich ein „Beratungsfehler“ vorliegt, wie die
Versicherungsvertreterin später gegenüber dem
NPD-Kreisvorsitzenden angab, oder ob die Gesellschaft sich mit der
Behauptung, die Versicherung sei ungültig und sie würde grundsätzlich
keine Parteien versichern, nur aus der Affäre ziehen wollte, weil
sie befürchtete, es könne ihrem Ansehen schaden, wenn sie eine
„rechtsradikale“ Partei versichert.
Die näheren Umstände zeigen jedenfalls auf, daß die Ausgrenzung
der Nationaldemokraten aus dem gesamten öffentlichen Leben eine
neue Dimension angenommen hat. Was jahrzehntelang selbst für die
NPD nur eine Formsache war, wird nun zum Ding der Unmöglichkeit: In
den letzten beiden Jahren hat die Partei sage und schreibe 36
(sechsunddreißig!) Versicherungen angeschrieben, um ihre
Veranstaltungen zu versichern. In allen Fällen erhielt sie Absagen
– entweder weil man angeblich grundsätzlich keine Parteien
versichere oder weil es der „Geschäftspraxis“ zuwiderlaufe.
Meist wurde jedoch überhaupt keine Begründung angegeben.
Zuletzt hatte der Kreisverband gegenüber der Stadt Günzburg
vorgeschlagen, anstelle einer Veranstalter-Haftpflicht die Kaution
zu erhöhen. Dies wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt, obwohl
die allgemeinen Mietbedingungen für das „Forum am Hofgarten“
diese Möglichkeit zulassen. Da die NPD nach dem Parteiengesetz dazu
verpflichtet ist, Parteitage abzuhalten und gleichzeitig nachweisen
kann, daß sie die geforderten Bedingungen zum Abhalten von
Veranstaltungen in öffentlichen Räumen nicht erfüllen kann,
erhofft sich der Kreisvorstand ein positives Urteil.
Alles andere käme einer Neuauflage des Sozialistengesetzes aus den
1880er Jahren in umgekehrter Stoßrichtung gleich: Es sind
zahlreiche Fälle nachgewiesen, in denen die Polizei als (eigentlich
politisch neutrales) Exekutivorgan Gastwirte unter Druck setzte,
wenn diese der NPD einen Versammlungsraum zur Verfügung stellten.
Somit ist es der Partei nur in sehr wenigen Gastwirtschaften möglich,
Veranstaltungen abzuhalten. Die Anmietung öffentlicher Hallen und Säle
war bislang rechtlich nur dadurch anfechtbar, daß man generell alle
Parteien aus den Veranstaltungsräumen ausschloß. Wenn nun aber der
Fall eintritt, daß es der NPD durch die privatwirtschaftliche
Diskriminierung nicht mehr möglich wird, öffentliche Räume
anzumieten, so kommt dies einem bundesweiten Versammlungsverbot
gleich. Was bleibt dann noch übrig von dieser musterhaften
Demokratie?
NPD-Kreisvorstand, 15. November 2012
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