Mehr Asylbewerber im Landkreis Neu-Ulm

Asylkosten im Landkreis steigen enorm

Auch der Landkreis Neu-Ulm bleibt nicht verschont von den Flüchtlingswellen, die der „Arabische Frühling“ erschaffen hat. Erst gestern meldete die Neu-Ulmer Zeitung, daß der Landkreis kurzfristig Platz für weitere 80 Asylbewerber schaffen muß. Bis Ende des Jahres werden etwa 2700 Asylanten in den Grenzen des Regierungsbezirks Schwaben leben (Vorjahr: rund 1600).

Die Kosten für die Unterbringung sind in den letzten Jahren massiv in die Höhe geschnellt: Lagen sie im Landkreis Neu-Ulm 2009 noch bei rund 120.000 Euro, waren es im vergangenen Jahr bereits über 235.000 Euro. Und nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bezüge für Asylanten denen von Hartz IV-Empfängern anzupassen sind, ist für 2012 und 2013 erneut mit einem starken Anstieg zu rechnen.

70 Prozent mehr Flüchtlinge schwabenweit, jeder Einzelne kostet deutlich mehr Geld als zuvor und zudem soll unser Landkreis anteilig mehr Asylbewerber aufnehmen als bisher: Diese Entwicklungen legen nahe, daß die jährlichen Kosten künftig weit über 500.000 Euro liegen werden.

Beim Thema Asyl geben sich die Medien allerhöchste Mühe, bestimmte Fakten unter den Tisch zu kehren. Da wäre einmal die hohe Kriminalitätsbelastung, die in weiten Teilen Deutschlands in der Umgebung von Flüchtlingsunterkünften zu beobachten ist. Denn in der Regel sind es nicht die Fleißigen und Rechtschaffenen, die in ihrem Heimatland alles stehen und liegen lassen, um unter Gefahr für Leib und Leben die Flucht über das Mittelmeer zu wagen.

Vollständig umgelogen werden die Zahlen zur Anerkennung von Asylanträgen, insbesondere der Umstand, daß nur ein geringer Prozentsatz der Asylanträge tatsächlich anerkannt wird (2011: 1,5 Prozent). Der weitaus größte Teil der Bewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, wird aber „aus humanitären Gründen“ nicht abgeschoben.

Selbst das Internetlexikon Wikipedia räumt unter dem Artikel „Wirtschaftsflüchtling“ ein: „Weit über die Hälfte der verfahrenstechnisch abgelehnten Asylbewerber werden jedoch nicht abgeschoben, weil Grundgesetz und Völkerrecht eine Abschiebung aus humanitären, rechtlichen oder politischen Gründen nicht erlauben – etwa weil der Asylbewerber im Herkunftsland zwar nicht individuell verfolgt wird, aber durch allgemeinen Kriegszustand an Leib und Leben gefährdet wäre.“

Während die geringe Anerkennungsquote also suggeriert, daß die Bundesrepublik so grausam zu den Flüchtlingen ist und der Großteil wieder abgeschoben wird, ist das Gegenteil der Fall: Die meisten Asylbewerber können keine politische oder religiöse Verfolgung nachweisen und werden aus rein wirtschaftlichen Gründen dennoch nicht abgeschoben.

Politisch brisant ist zudem, daß die Flüchtlingswellen insbesondere aus den Ländern kommen, die vom Westen „befreit“ wurden. Auf Platz 1 und 2 der Herkunftsländer von Asylbewerbern in Bayern – und das erwähnt die Neu-Ulmer Zeitung dankenswerterweise – befinden sich Afghanistan und der Irak, also die Staaten, die seit elf bzw. neun Jahren von fremden Truppen besetzt sind, welche ihnen seither Wohlstand, Menschenrechte und Demokratie sichern…

Wir Nationaldemokraten fordern seit Jahrzehnten die Streichung des Grundgesetz-Artikels 16a, der – weltweit einmalig – das Recht auf Asyl einklagbar macht. Solange politisch Verfolgte über einen begrenzten Zeitraum Schutz in Deutschland suchen, ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn dieser Flüchtlingsschutz jedoch verstanden wird als eine Einladung, in Deutschland und Europa auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung ein besseres Leben zu haben als zu Hause, dann ist dringender Handlungsbedarf geboten!
 

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