Bericht: 60 Jahre BRD 
Warum die BRD keine Demokratie ist

Alle Zeitungen, Zeitschriften und Rundfunksender scheinen am heutigen 23. Mai nur ein Thema zu kennen: An diesem Samstag feiert die Bundesrepublik Deutschland ihren 60. Geburtstag. Die Radiosender übertreffen sich gegenseitig in ihrer BRD-Euphorie. Vom Wirtschaftswunder ist die Rede, von Fußball-Weltmeisterschaften, von der DDR, vom Mauerfall, von „60 Jahren Deutschland“ (Ist unser Land nicht schon etwas älter?!) – und von der Bundesrepublik als demokratischem Erfolgsmodell. Doch gerade das Wort „demokratisch“ nimmt diese Republik zu Unrecht für sich in Anspruch. Hier gilt das Wort des Politikwissenschaftlers Hans Herbert von Arnim, der sagte: „Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist.“ Dies soll an dieser Stelle anhand einiger Beispiele veranschaulicht werden.

Was macht eine Demokratie aus? Es seien hier sieben grundlegende Prinzipien erwähnt, die in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden.

1. Volkssouveränität: Im Grundgesetz, Artikel 20 (2) heißt es dazu: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

2. Grundrechte: Dazu gehören u.a. Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. 

3. Verfassung: Kennzeichen einer Demokratie ist, daß die zentralen Rechtssätze, etwa die Grundrechte oder der Aufbau des Staates, in einer Verfassung festgesetzt sind, die vom Volk legitimiert wurde.

4. Pluralismus: Mit Pluralismus ist die Vielfalt der Meinungen und Lebensauffassungen gemeint, die sich nach der Theorie im politischen Prozeß widerspiegeln soll.

5. Gewaltenteilung: Basierend auf den Theorien von John Locke und Charles de Montesquieu sollen die drei Gewalten (Exekutive = vollziehende Gewalt, Legislative = gesetzgebende Gewalt, Judikative = rechtsprechende Gewalt) durch unterschiedliche Personen und Institutionen vertreten werden. 

6. Vierte Gewalt: Moderne Theorien fügen zu den drei Gewalten noch die Medien als vierte Gewalt hinzu. Ihnen soll die Aufgabe zukommen, das politische Geschehen kritisch zu hinterfragen und die Kritik in die Öffentlichkeit zu tragen.

7. Rechtsstaatlichkeit: Dazu zählen unter anderem Grundsätze wie die Rechtssicherheit, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Unabhängigkeit der Gerichte.

Zu 1.: Gleich vorneweg: Von Volkssouveränität kann in dieser Republik beim besten Willen nicht die Rede sein. Allerorten pfeifen die Spatzen von den Dächern, daß „die da oben“ machen, was sie wollen. Die repräsentative Demokratie hat sich als vollkommener Etikettenschwindel erwiesen, die Politikerkaste scheint sich völlig vom Wählerwillen losgesagt zu haben. Beispiele ließen sich haufenweise anführen: Währungsunion, Schengen-Erweiterung, Zuwanderung, Sozialstaat, Mehrwertsteuer usw. usf. Überall verhalten sich die Abstimmungsergebnisse im Bundestag komplementär zu den Ergebnissen vom Umfragen im Volk. Während das Volk die schrankenlose Globalisierung oft kritisch betrachtet, verkaufen die Abgeordneten jeden Tag aufs Neue die Interessen der Deutschen. Inzwischen wird dies sogar mit einer beachtenswerten Dreistigkeit von der politischen Klasse begrüßt. So sagte Kanzlerin Angela Merkel etwa im Zuge der aufkeimenden Diskussion über eine Volksabstimmung zur EU-Verfassung (bzw. dem Reformvertrag von Lissabon, der textlich zu 97 Prozent mit der gescheiterten Verfassung übereinstimmt): „Deutschland hat sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen Volksbefragungen auf Bundesebene entschieden. Das finde ich richtig.“ Eigentlich müßte man ihr für ihre Offenheit dankbar sein.

Fazit: Die Volkssouveränität existiert in der BRD de facto nicht.

Zu 2.: Wesentliche Grundrechte werden heute täglich mit Füßen getreten. Wer sich in der Politik zu diversen Themen kritisch äußert, wird von allen Seiten unter Druck gesetzt. Seine Aussagen werden in den Medien verzerrt und aus dem Zusammenhang gerissen, der politische Tod ist die logische Konsequenz. Die Fälle Jürgen Möllemann, Martin Hohmann und Eva Herman sind nur drei Beispiele unter vielen. Der traurige Höhepunkt der bundesrepublikanischen Meinungsdiktatur war die Verurteilung von Horst Mahler. Er wurde für eine gewaltfreie Meinungsäußerung zu elf Jahren Gefängnis verdonnert – das ist für eine Demokratie absolut unwürdig und erinnert an das Regime der Stasi-Schergen, das vor 20 Jahren im Orkus der Geschichte verschwand! Horst Mahler ist seit seiner Verurteilung der lebende Beweis dafür, daß das Recht der freien Meinungsäußerung in diesem Staat nur dann gilt, wenn man keine „falsche“ Meinung hat.

Fazit: Die Verwirklichung vieler Grundrechte, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung, ist in der BRD von der politischen Gesinnung abhängig.

Zu 3.: Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Grundgesetz, das am heutigen Tage 60 Jahre alt wird. Dennoch ist das Grundgesetz keine Verfassung im eigentlichen Sinne des Wortes. Denn dieses Rechtswerk wurde bis heute nicht vom Volk per Abstimmung legitimiert. Im Gegenteil: Das Grundgesetz legt sogar selbst seinen Charakter als Provisorium fest, indem es im letzten Artikel (Art. 146) heißt: „Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde“ (Hervorhebung durch den Verfasser). Eine öffentliche Diskussion zu diesem Umstand bleibt seit sechs Jahrzehnten aus. Franz Müntefering forderte vor einigen Monaten eine Volksabstimmung über eine deutsche Verfassung, doch verhallte sein Ruf ohne jegliches Echo. 

Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Grundgesetz, aber keine Verfassung!

Zu 4.: Man braucht kein Politologe zu sein, um zu dem Resultat zu kommen, daß es ohnehin keinen Unterschied macht, welcher der großen Parteien man seine Stimme gibt. Längst ist die SPD keine Arbeiterpartei mehr. Was hat die CDU/CSU noch mit christlichen Werten am Hut? Was ist aus der Öko-Partei Bündnis 90/ Die Grünen geworden? Alle Systemparteien haben sich der Globalisierung verschrieben; kritische Gegenpositionen sind in den Parlamenten praktisch nicht vertreten. Und dort wo sich ein fundamentaloppositioneller Widerstand formiert, wird er mit allen denkbaren Mitteln bekämpft. Das verdeutlicht der Umgang des Systems mit der NPD täglich. Diese Partei wird von Agenten des Verfassungsschutzes – einem Organ der Exekutive, das als solches eigentlich politisch neutral sein sollte – überwacht und kriminalisiert, Demonstrationen werden mit schikanösen Auflagen torpediert, die Polizei versucht allerorts, Saalveranstaltungen der NPD zu verhindern, mit perfiden Methoden versucht man, NPD-Sympathisanten aus dem gesellschaftlichen Leben zu verbannen, NPD-Mitglieder werden aus dem Staatsdienst entfernt und selbst die NPD-Fraktionen in den Parlamenten werden mit rechtswidrigen Praktiken bei ihrer Arbeit gehindert. Der „Kampf gegen rechts“ wurde längst zum „Kampf gegen Recht“ und die politische Klasse gab stets ihren Segen dazu. Dies alles zeigt, daß man in diesem Staat keine unangepaßten Meinungen haben will.

Fazit: In der Bundesrepublik ist die Vielfalt der Meinungen nicht erwünscht.

Zu 5.: Formal sind die drei Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative getrennt. Diese Trennung wird jedoch durch die besondere Stellung der Parteien im politischen System eliminiert. Die Parteien sind wie ein Geschwür, das sich durch alle Institutionen von der Bundes- bis auf die kommunale Ebene festgesetzt hat und somit die Gewaltenteilung zur Farce werden ließ. Wie soll man es anders deuten, wenn Positionen im Staatsdienst – ob Richter, Staatsanwälte, Schul- und Hochschulrektoren, Führungspositionen in öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern oder staatsnahem Unternehmen – nur abhängig vom Parteibuch vergeben werden, obwohl diese Praktiken vom Grundgesetz (Art. 33 (2)) klar verboten werden? Das vom Grundgesetz vorgeschriebene freie Mandat (Art. 38 (1)) wurde längst durch den Fraktionszwang eliminiert. Ein einzelner Abgeordneter bekommt vor einer Abstimmung nur noch Instruktionen von der Parteiführung, die er auszuführen hat, wenn ihm etwas an seiner Karriere liegt. Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker sagte dazu: „Es sind die Parteien und ihre Fraktionen, die exklusiv über einen politischen Aufstieg oder Ausschluß entscheiden. Dabei pflegen sie eine tiefe Abneigung gegenüber jedwedem Seiteneinsteiger, es sei denn, sie versprechen sich von ihm einen unmittelbaren Zuwachs an Ansehen. Sie sichern durch Ämterpatronage ihren Einfluß bis tief hinein in die gesamte Gesellschaft. Treue Dienste werden mit Positionen aller Art belohnt. Stets bleibt für die Partei das Wichtigste der Weg zur Macht im Staat. Für den Einzelnen führt er über die Macht in der Partei. Innerparteiliche Meinungseinheit soll den Machtkampf stärken. Ein System von Belohnungen und Bestrafungen zielt auf größtmögliche Disziplin. Abweichler werden zur Ordnung gerufen.“

Fazit: Ämterpatronage und Parteienfilz haben die Gewaltenteilung in der BRD ausgehebelt.

Zu 6.: Wer noch an die Unabhängigkeit der Medien in diesem System glaubt, dem kann man wohl nicht mehr helfen. Hier gilt, was bereits im vorherigen Punkt angesprochen wurde: Überall haben die großen Parteien – allen voran CDU/CSU und SPD – den Fuß in der Tür. Kaum eine große Tageszeitung ist unabhängig in dem, was sie schreibt. Bei der Berichterstattung wird „politisch korrekt“ aussortiert. Viele gravierende Mißstände werden in den Medien nicht thematisiert. Zu nennen wären etwa der Lobbyismus der Konzerne, die Privatisierung des Gesundheitssystems, die unverantwortliche Schuldenpolitik, die Ausländerkriminalität und deren Verschleierung durch Einbürgerung, illegale Einwanderung, die Verrohung der Sitten und Werte usw. usf. Gleichzeitig bauschen die Medien jeden noch so kleinen Vorfall auf, um gegen mißliebige Parteien wie die NPD Stimmung zu machen. Die Strategie ist einfach: Einerseits soll jeder Vorfall der NPD in die Schuhe geschoben werden, andererseits wird durch die riesige Medienhysterie garantiert, daß die in den meisten Fällen folgende Richtigstellung der Propagandalügen von den Menschen kaum noch wahrgenommen wird – wie etwa im Fall des „Hakenkreuzmädchens“ von Mittweida, wo die Medien nach der hetzerischen Berichterstattung kleinlaut melden mußten, daß es doch keine Neonazis waren, die dem besagten Mädchen ein Hakenkreuz ins Gesicht schnitten, sondern daß dieselbe die Straftat nut vorgetäuscht hatte. Es ließen sich ganze Bücher mit weiteren Beispielen füllen.

Fazit: Die Medien haben sich der Herrschaft der Systemparteien verpflichtet und haben kein Interesse daran, politische Skandale aufzudecken.

Zu 7.: Wer den Umgang des Staates mit der nationalen Opposition beobachtet, der wird schnell feststellen, daß die Rechtsstaatlichkeit für politisch unliebsame Kräfte nicht gegeben ist. Ob es um die Bestrafung von Meinungsäußerungen (Volksverhetzung, §130 StGB) oder um die Verurteilung von uralten Symbolen geht, die es schon lange vor der NS-Zeit gab (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, §86a) – überall werden Sondergesetze geschaffen, die darauf abzielen, national denkende Menschen zu kriminalisieren und deren politischen Widerstand mit dem Strafgesetzbuch zu erschlagen. Mitunter geschieht dies recht erfolgreich. Mit den genannten Paragraphen erreichte man immerhin, daß die Zahl der politisch motivierten Straftaten von rechts künstlich nach oben getrieben wurde. Wie läßt es sich sonst erklären, daß gerade einmal fünf Prozent aller „rechten“ Straftaten Gewaltdelikte sind? Der Höhepunkt der Ungleichbehandlung wurde im Sommer 2007 erreicht. Damals starteten die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Brandenburg eine Initiative, nach der „rechte Schläger“ härter bestraft werden sollten. Damit wurde letztendlich offenkundig ausgesprochen, daß man hier die politische Gesinnung – und nicht die Tat – bestrafen wollte. 

Fazit: Wer national denkt und politisch aktiv ist, wird mit willkürlichen Gesetzen mundtot gemacht.

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